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Für Österreich und einen Teil Bayerns gibt es das ARGE Heumilch-Regulativ, das vorschreibt, welche Milch die Bezeichnung „Heumilch“ tragen darf. Die Fütterung beruht auf frischem Gras und Heu. Verboten sind Silage, außereuropäische Futtermittel, Palmöl und Kokosöl. Vorgeschrieben sind ein Laufstall oder – bei Anbindehaltung – mindestens 120 Tage Weide im Jahr.
Zu den Käsen aus Heumilch gehören Langenegger, Käserebellen und Glocknerspitz.
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