Frischkäsezubereitung

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Streichfähiger Kräuterfrischkäse

In den deutschsprachigen Ländern darf ein Produkt nur als „Frischkäse“ gehandelt werden, wenn es ausschließlich aus Milch, Säuerungskulturen, Lab und etwas Salz besteht. Sobald weitere Zutaten hinzukommen, heißt das Produkt „Frischkäsezubereitung“. Das gilt auch für Kräuter. Ein Kräuterfrischkäse ist also im deutschen, schweizerischen und österreichischen Recht kein Frischkäse, sondern eine Frischkäsezubereitung.

Weitere mögliche Zutaten in Frischkäsezubereitungen sind Gemüse, Gewürze, andere Milchprodukte (z. B. Butter oder Joghurt), Obst, Zucker, Stärke, Gelatine, Aromastoffe und (zum Aufschäumen) Stickstoff. In Deutschland darf ihr Anteil 30 % nicht übersteigen, in der Schweiz und Österreich muss er unter 50 % liegen.

In diesem Lexikon behandelte Frischkäsezubereitungen in Form von Kräuterfrischkäsen sind: